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Produkt zum Begriff Pflegeversicherung:


  • Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren
    Die gesetzliche Pflegeversicherung: Antragstellung, Leistungsvoraussetzungen und Begutachtungsverfahren

    Das Thema »Pflege« betrifft immer mehr Menschen. Derzeit erhalten knapp 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung. Werden Leistungen der Pflegeversicherung erstmals beantragt, wird die Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt. Das Begutachtungsverfahren steht direkt nach dem Antrag bei der Pflegekasse an.

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  • Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung
    Schrehardt, Alexander: Dread-Disease-Versicherung

    Dread-Disease-Versicherung , Im ersten Band des Kompendiums Dread-Disease-Versicherung hatten die Autoren die vertraglichen Grundlagen und die tariflichen Gestaltungsmöglichkeiten besprochen. Der zweite Band des Kompendiums widmet sich den versicherten Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfalls. In der vergleichenden Bewertung der Versicherungsbedingungen der Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen zeigen die Autoren teilweise erhebliche Unterschiede bei den Leistungsvoraussetzungen auf. Auch die Unterscheidung zwischen versicherten A-Risiken, die dem Versicherungsnehmer im Versicherungsfall die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme garantieren, und mit Zusatztarifen abgesicherten B-Risiken, die im Versicherungsfall nur die Auszahlung einer reduzierten Versicherungssumme vorsehen, ist Gegenstand von Band 2 des Kompendiums. , Schule & Ausbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 36.00 € | Versand*: 0 €
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren
    Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat versichern? Anspruchsvoraussetzungen und Wechselprozeduren

    Die Wahl der privaten Kranken­versicherung (PKV) ist für die meisten Versicherten eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Krankenkasse (GKV) einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburts­tag ist eine Rück­kehr in die gesetzliche Krankenkasse für privat Versicherte, von wenigen Ausnahmen abge­sehen, ausgeschlossen. Soll ich mich trotzdem privat kranken­versichern? Wir sagen, für wen das sinn­voll ist, und in welchen Ausnahme­fällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag
    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag

    Verkehrsplanerische Leistungen - Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag , AHO 5: Die Tatsache, dass die HOAI 2013 für den Bereich der verkehrsplanerischen Leistungen keine verbindlichen Leistungsbilder enthält, führt bei den Auftraggebern zu Schwierigkeiten, einen Auftrag über Verkehrsplanerische Leistungen so zu beschreiben, dass der Leistungsumfang und die Leistungstiefe klar zu übersehen sind. Das vorliegende Heft bietet deshalb eine Richtschnur für eine angemessene Leistungsbeschreibung mit Honorarvorschlag. Mit der Überarbeitung des Heftes soll hinsichtlich der Anwendung der HOAI 2013 klargestellt werden, dass "Verkehrsplanerische Leistungen" kein Bestandteil der Grundleistungen der §§ 43, 44, 46 und 47 HOAI 2013 sind. Verkehrsplanerische Leistungen müssen den besonderen Leistungen der genannten Objektplanungen zugeordnet werden. Um Irrtümern bei der Verrichtung und Vermischung von Objektplanungsleistungen und verkehrsplanerischen Leistungen im Zuge der Anwendung der HOAI 2013 vorzubeugen und darüber hinaus um Vorgaben zur Leistungsbeschrei- bung zu verkehrsplanerischen Leistungen zu erhalten, bietet das Heft eine klar verständliche Hilfestellung. Die wesentlichen verkehrsplanerischen Leistungsbilder werden konkret aufgezeigt und entsprechende Honorarregelungen im Sinne der HOAI vorgeschlagen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20180305, Produktform: Geheftet, Titel der Reihe: Schriftenreihe des AHO#5#, Auflage: 18002, Auflage/Ausgabe: 2., vollständig überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 71, Keyword: Besondere Leistungen; Honorar; Honorare; HOAI 2013; Leistungsbild; Leistungsbilder; Objektplanung; Objektplanungsleistungen; Planer; Planung; Planungsleistungen; Verkehrsplanung; Verkehrsführung; Gesamtverkehrsplan; Honorierung; Verkehrsuntersuchung; Verkehrssimulation; Bauvorhaben; HOAI, Region: Europa, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: X, Seitenanzahl: 71, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien, Länge: 238, Breite: 116, Höhe: 10, Gewicht: 158, Produktform: Geheftet, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783887845988, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1650298

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • Ist Pflegeversicherung gleich Krankenversicherung?

    Nein, Pflegeversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung deckt die Kosten für pflegerische Leistungen im Falle von Pflegebedürftigkeit ab, während die Krankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen und Arzneimittel übernimmt. Beide Versicherungen sind jedoch eng miteinander verbunden, da Pflegebedürftigkeit oft aufgrund von Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen entsteht. Es ist daher wichtig, sowohl eine Krankenversicherung als auch eine Pflegeversicherung abzuschließen, um im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit abgesichert zu sein. Es gibt auch spezielle Pflegezusatzversicherungen, die zusätzliche Leistungen im Pflegefall bieten können.

  • Wer zahlt die Beiträge Pflegeversicherung?

    Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden von den Versicherten selbst getragen. Arbeitnehmer und Rentner teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte mit ihren Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung. Selbstständige müssen ihre Beiträge alleine tragen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen und beträgt derzeit 3,05% des Bruttoeinkommens, für Kinderlose ab 23 Jahren 3,3%. Menschen mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragszahlung befreit werden.

  • Wer zahlt die Beiträge der Pflegeversicherung?

    Die Beiträge der Pflegeversicherung werden von den Versicherten selbst getragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Rentner einen bestimmten Prozentsatz ihres Einkommens als Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Auch Selbstständige müssen Beiträge zur Pflegeversicherung leisten, die sich nach ihrem Einkommen richten. In einigen Fällen übernehmen auch Arbeitgeber einen Teil der Beiträge zur Pflegeversicherung ihrer Mitarbeiter. Letztendlich sind es also die Versicherten selbst, die die Beiträge zur Pflegeversicherung finanzieren.

  • Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung?

    Welche Leistungen umfasst die Pflegeversicherung? Die Pflegeversicherung umfasst Leistungen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen Hilfe im Alltag benötigen. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, teilstationäre und stationäre Pflege sowie Verhinderungspflege. Die Leistungen richten sich nach dem individuellen Pflegegrad, der durch einen Begutachtungsdienst festgestellt wird. Die Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein würdevolles Leben führen zu können.

Ähnliche Suchbegriffe für Pflegeversicherung:


  • Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz
    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

    Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz , AHO 17: Insbesondere die rasante Entwicklung zusätzlicher komplexer Spezialgebiete, die mit brandschutztechnischer Relevanz aus Sonderfragen wie der zunehmenden Verwendung brennbarer Baustoffe durch nachwachsende Rohstoffe, Maßnahmen zum Klimaschutz und komplexen Simulationsberechnungen etc. hervorgegangen sind, haben eine Neuauflage des Heftes erforderlich gemacht. Dabei werden in bewährter Weise in einem strukturierten Leistungsbild Regelleistungen beschrieben, welche üblicherweise bei der entsprechenden Bearbeitung anfallen, sowie optionale Leistungen, die fallweise hinzutreten können. Die Regelleistungen wurden aus den früheren Grundleistungen überführt und berücksichtigen nunmehr aktuelle Veränderungen wie die insbesondere aus den Einflüssen der Digitalisierung veränderten Planungsabläufe. Optionale Leistungen, die aus den früheren Besonderen Leistungen abgeleitet wurden, wurden klarer gefasst, um den jeweiligen Honorarvorschlag im Einzelfall zu erleichtern. Das praxisbewährte Verfahren zur Honorarermittlung wird fortgeführt und aktuellen Randbedingungen angepasst. Dabei wird dem erheblichen Aufwand beim Bauen im Bestand durch einen höheren Beiwert Rechnung getragen. Insgesamt liegt für diesen Planungsbereich eine aktuelle Arbeitshilfe vor, deren Praxisbezug durch erläuternde Beispielrechnungen unterstrichen wird. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Erscheinungsjahr: 20230208, Produktform: Kartoniert, Redaktion: AHO Ausschuss der Ingenieurverbände und Ingenieurkammern für die Honorarordnung e. V., Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Keyword: HOAI; Honorar; Honorarermittlung; Leistungsbilder; Leistungsphasen; Objektplanung, Fachschema: Brand - Brandschutz~Architekt / Honorar~HOAI - Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Honorar / Architekt~Honorar / Ingenieur~Honorarordnung für Architekten u. Ingenieure~Ingenieur / Honorar, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Verlag: Reguvis Fachmedien GmbH, Länge: 245, Breite: 165, Höhe: 7, Gewicht: 180, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2382437, Vorgänger EAN: 9783846205402 9783898178358, Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0035, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2876211

    Preis: 24.80 € | Versand*: 0 €
  • RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer
    RNK Arbeitsvertrag 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag RNK 502 gewerbl. + kaufm. Arbeitnehmer

    Preis: 63.43 € | Versand*: 5.99 €
  • Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown
    Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown

    Darmstädter Beiträge zur Jazzforschung 18. Destination Unknown , Wie klingt der Jazz der Zukunft? Wen erreichen wir mit dieser Musik und wen wollen wir erreichen? Wie wichtig sind Räume, im wörtlichen genauso wie im metaphorischen Sinne, um musikalische Kreativität zu ermöglichen, und wie sichern wir diese? Wie sahen Musiker:innen der Vergangenheit die Zukunft ihrer Kunst und was lässt sich daraus für die Gegenwart ableiten? Macht es überhaupt noch Sinn von der Zukunft einer Musik zu sprechen, die als Genre Vergangenheit zu sein scheint? Und überhaupt: Was ist eigentlich "Jazz" in einer Welt des Post-Genre? Dieses Buch enthält einige Antworten, vor allem aber weitere Fragen, die zeigen, dass Jazz, improvisierte Musik, Black American Music oder wie immer man sie bezeichnen will, gerade deshalb eine Zukunft hat, weil sie Diskurse der Gegenwart aufgreift, dreht, wendet und dabei neue Perspektiven aufzeigt. , Zeitschriften > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 29.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer
    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer

    Arbeitsvertrag A4 2x2Bl. SD f. gewerbliche Arbeitnehmer VE = 1 Packung 10 Stück

    Preis: 26.24 € | Versand*: 6.84 €
  • Sind Sie von der Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung befreit?

    Sind Sie von der Versicherungspflicht zur sozialen Pflegeversicherung befreit? Diese Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, zum Beispiel wenn Sie bestimmte Berufsgruppen angehören, wie beispielsweise Beamte oder Selbstständige. Auch Personen, die bereits anderweitig abgesichert sind, können von der Versicherungspflicht befreit sein. Es ist wichtig, sich über die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten der Befreiung zu informieren, um sicherzustellen, dass Sie korrekt versichert sind. Falls Sie unsicher sind, empfiehlt es sich, direkt bei der Pflegeversicherung oder einem Versicherungsexperten nachzufragen.

  • Wer zahlt Pflegeversicherung Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

    Die Pflegeversicherung wird von beiden Seiten finanziert, sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer. Der Beitragssatz beträgt derzeit 3,05% des Bruttoeinkommens, wovon jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Diese Beiträge werden zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung direkt vom Gehalt abgezogen. Die Pflegeversicherung dient dazu, die Kosten für pflegebedürftige Menschen zu decken und Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen zu finanzieren.

  • Wer bekommt die Leistungen der Pflegeversicherung?

    Die Leistungen der Pflegeversicherung werden an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Alltag Hilfe benötigen. Dies können sowohl ältere Menschen als auch jüngere Menschen mit Behinderungen sein. Die Leistungen dienen dazu, die Pflegekosten zu decken und die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag zu unterstützen. Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag stellen und von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung begutachtet werden. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Gutachter festgelegt wird.

  • Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?

    Welche Leistungen übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung? Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt Leistungen zur häuslichen Pflege, teilstationären Pflege, vollstationären Pflege sowie zur Kurzzeitpflege. Zudem werden auch Leistungen zur Verhinderungspflege und zur Pflegeberatung angeboten. Die Leistungen richten sich nach dem individuellen Pflegegrad, der durch eine Begutachtung festgelegt wird. Die gesetzliche Pflegeversicherung soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Menschen die notwendige Unterstützung erhalten, um ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können.

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